Novità
Stand 27.08.2020
VSS/RAIFFEISEN FUSSBALLMEISTERSCHAFT 2020/2021
CORONA-RICHTLINIEN
Aufgrund des aktuell anhaltenden Corona-Notstandes sind die Mannschaften/Vereine der VSS/Raiffeisen Fußballmeisterschaft 2020/21 verpflichtet folgende Richtlinien bei den Meisterschaftsspielen einzuhalten:
• Beim Betreten/Verlassen der Sportanlage sind die Mannschaften verpflichtet einen Mund- und Na-senschutz zu tragen.
• Auf der Sportanlage dürfen sich ausschließlich jene Personen aufhalten, die auf der Mannschafts-aufstellung angeführt sind, sowie der Schiedsrichter bzw. das Schiedsrichtergespann.
• Der Heimverein ist für die Messung der Körpertemperatur bei allen Personen, welche die Sportan-lage betreten, verantwortlich. Personen, welche eine Körpertemperatur von über 37,5 Grad haben, erhalten keinen Zutritt zur Sportanlage.
• Sowohl die Heimmannschaft, als auch die Gastmannschaft muss vor Spielbeginn, anhand einer Er-klärung, schriftlich bestätigen, dass die Spieler, Betreuer und Trainer in den letzten 3 Tagen keine Anzeichen/Symptome (z.B. Fieber, Husten, Atembeschwerden, Geschmacks- und Geruchsverände-rungen) auf COVID-19 gezeigt haben. Die Erklärung ist, zusammen mit der Mannschaftsaufstellung, unterschrieben an die gegnerische Mannschaft und dem Schiedsrichter auszuhändigen. Der Schiedsrichter übergibt seine Eigenerklärung der Heimmannschaft.
• Das Führen eines Anwesenheitsregisters (Mannschaftsaufstellung) ist verpflichtend und muss min-destens 14 Tage lang aufbewahrt werden um eine eventuelle Covid-Infektion rückverfolgen zu kön-nen.
• Die Heimmannschaft muss dafür Sorge tragen, dass auf der Sportanlage Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
• Bei Nichteinhaltung der Corona-Richtlinien steht es beiden Mannschaften zu nicht zum fälligen Meis-terschaftsspiel anzutreten. Diese Entscheidung muss dem Schiedsrichter vor Ort schriftlich mitgeteilt werden. Die Entscheidung ob die Corona-Bestimmungen regelkonform eingehalten wurden obliegt dem Schiedsrichter, welcher dies in seinem Bericht vermerken muss. Die Nichteinhaltung der Re-geln hat Sanktionen, bis hin zum Ausschluss aus der Meisterschaft, zur Folge.
• Sollte eine Person, welche auf der Mannschaftsaufstellung aufscheint, in den kommenden Tagen positiv getestet werden, muss umgehend der Südtiroler Sanitätsbetrieb darüber in Kenntnis gesetzt werden. In weiterer Folge müssen das VSS-Büro und der Verantwortliche der gegnerischen Mann-schaft telefonisch und schriftlich informiert werden.
Neben den aktuellen gesetzlichen Grundlagen (siehe Anlage A zum Landesgesetz 4/2020) die einzuhal-ten sind, wird den Mannschaften/Vereinen folgendes empfohlen:
• Jedem Verein steht es frei die Kabinen für die Meisterschaftsspiele zu öffnen oder nicht. In der der derzeitigen Situation ist es empfehlenswert die Kabinen im Jugendbereich geschlossen zu halten. Wir bitten die Mannschaftsverantwortlichen sich vorab mit der gegnerischen Mannschaft kurz auszu-tauschen, damit die Spieler gegebenenfalls bereits in der Spielkleidung erscheinen.
• Aufgrund der derzeitigen Situation sollen das gemeinsame Einlaufen und die Begrüßung vermieden werden. Der Schiedsrichter und die beiden Mannschaftskapitäne entscheiden über Platzwahl und Anstoß. Auch Umarmungen und Körperkontakte außerhalb einer konkreten Spielsituation sollen so-weit als möglich vermieden werden.
• Da man nur aus personalisierten Flaschen trinken darf, empfehlen wir, dass jeder Spieler seine ei-gene Flasche mitbringt.
• Es wird empfohlen die Ausweiskontrollen der Spieler, sowie alle anderen Tätigkeiten, außerhalb der Kabine durchzuführen.
Die Richtlinien werden bei eventuellen Änderungen immer wieder angepasst und den Vereinen mit dem Rundschreiben zugeschickt. Zudem befinden sich die Bestimmungen auch auf der Homepage.
Posizione |
Club |
Partite |
Goal |
Punti |
1
|
Bruneck | 15 | 39:15 | 36 |
2
|
Ahrntal | 15 | 26:11 | 34 |
3
|
Fc Gherdeina Sparkasse | 15 | 30:18 | 32 |
4
|
Naturns | 15 | 28:12 | 31 |
5
|
Voran Leifers | 15 | 21:18 | 22 |
6
|
Gitschberg Jochtal | 15 | 30:25 | 20 |
7
|
Latsch | 15 | 21:21 | 20 |
8
|
Terlan | 15 | 19:31 | 19 |
9
|
Tscherms Marling | 15 | 27:26 | 19 |
10
|
Lana | 15 | 27:29 | 18 |
11
|
Salurn | 15 | 22:25 | 17 |
12
|
Weinstraße Süd | 15 | 23:30 | 17 |
13
|
Schenna | 15 | 24:32 | 14 |
14
|
Kiens | 15 | 18:28 | 13 |
15
|
Latzfons | 15 | 23:30 | 12 |
16
|
Riffian/Kuens | 15 | 18:45 | 7 |